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Kontakt

Im Mai 1993 trafen sich die Herren v.l.n.r. Toni Kalberer, Bruno Kneubühler, Bruno Langenegger, Andy Nauli, Urs Tobler und Hanspeter Krieg an der Tramstrasse, um offiziell die Prüfung zum Instruktor des Verkehrssicherheitsrates abzulegen. Sie bestand aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, sowie einer «Fahrprüfung» auf einer Maschine mit dem Töff-Profi Küre Werren aus Bern auf dem Sozius, dahinter im Schlepptau Hubert Schalbetter auf Küre's Africa Twin.





Hier macht sich gerade Bruno Kneubühler bereit zur «Prüfungsfahrt»: Da die Zeit ziemlich fortgeschritten war, fand diese nicht mehr ganz auf der von mir vorbereiteten Prüfungsstrecke statt. Original wurde an der Tramstr.100 stadteinwärts bis zur Ampel gestartet, durch die vorstädtischen Gebiete von Zürich-Seebach ging es nach Glattbrugg, wo ein kurzes Stück Autobahn Richtung Bülach gefahren wurde. In Kloten-Nord wurde die AB verlassen und die Strasse Richtung Embrach bis nach Lufingen genommen. Dort ging es auf kleinsten Überlandsträsschen nach Pfungen und Winterthur-Dättnau, von wo es über Brütten nach Winterberg und über die Autobahn zurück nach Zürich ging.




Prüfungsparcour

Unterwegs wurden auf einem Parkplatz die Manöver kontrolliert. Beispielsweise wurde eine «Enge Acht» am Lenkeranschlag verlangt. Meine Frage lautete: Normal oder «im Damensitz»? Wie Du magst...


Anlass für diese Prüfung war unser Engagement im «Arbeitskreis Motorrad Sicherheit»: Anschliessend boten wir über viele Jahre die vom Verkehrssicherheitsrat geprüften und empfohlen Kurse mit Rückvergütung an. Leider wurden die Bedingungen immer mehr den grossen Veranstaltern angepasst, als dann die Vorschrift kam, dass mindestens 3 VSR-Instruktoren als Veranstalter auftreten mussten, hatte sich unsere Zahl auf nur noch zwei dezimiert: Die Bedingung, dass jeder Instruktor jährlich mindestens 6 Kurse zu erteilen hatte, liessen sich in unserem bescheidenen Rahmen nicht mehr einhalten. So verlor einer nach dem andern die Berechtigung als VSR-Instruktor und AMS schliesslich die Berechtigung für die Rückerstattung.



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